Das Ajuntament de Sencelles setzt sich dafür ein, seine Website ruta.preparateunte.com barrierefrei zu gestalten, gemäß dem spanischen Königlichen Dekret 1112/2018 vom 7. September über die Barrierefreiheit von Websites und mobilen Anwendungen des öffentlichen Sektors (Umsetzung der EU-Richtlinie 2016/2102).
Diese Erklärung gilt für die Website ruta.preparateunte.com.
1. Stand der Vereinbarkeit
[Nach einer echten Barrierefreiheitsprüfung zu vervollständigen. Bis dahin wird diese Erklärung als „in Überprüfung“ veröffentlicht, wie es das Königliche Dekret 1112/2018 selbst für Websites im Anpassungsprozess vorsieht.]
Diese Website befindet sich derzeit in Überprüfung hinsichtlich ihrer Vereinbarkeit mit den Web Content Accessibility Guidelines (WCAG) 2.1, Stufe AA, die von der Norm UNE-EN 301549 als Referenz übernommen wurden.
2. Nicht barrierefreie Inhalte
[Nach der Prüfung zu vervollständigen. Als Orientierung die Punkte, die zuerst überprüft werden sollten:]
- Die interaktive archäologische Karte (basierend auf Leaflet mit CARTO-Kartenkacheln) sollte mit Tastaturnavigation und einem Screenreader geprüft werden; interaktive Karten benötigen in der Regel Textalternativen.
- Den Farbkontrast des magentafarbenen Textes (#b40068) auf den verschiedenen Hintergründen der Website prüfen.
- Prüfen, ob alle dekorativen und illustrativen Bilder über einen geeigneten Alternativtext (Attribut
alt) verfügen. - Die vollständige Tastaturnavigation des Sprachauswahlmenüs und der seitlichen Routenübersicht prüfen.
3. Erstellung dieser Erklärung
Diese Erklärung wurde am 9. September 2026 erstellt.
4. Rückmeldungen und Kontaktangaben
Mitteilungen zu Barrierefreiheitsanforderungen oder Anfragen zu barrierefreien Informationen bzw. Beschwerden können gerichtet werden an:
- Ajuntament de Sencelles — Plaça de la Vila, 7, 07140 Sencelles (Balearen, Spanien)
- E-Mail: lopd@ajsencelles.net
5. Durchsetzungsverfahren
Wurde eine Anfrage zu barrierefreien Informationen oder eine Beschwerde abgelehnt, stimmen Sie der getroffenen Entscheidung nicht zu, oder entspricht die Antwort nicht den Anforderungen, können Sie gemäß Artikel 13 des Königlichen Dekrets 1112/2018 eine Beschwerde bei der zuständigen Stelle für Barrierefreiheit einreichen.
